Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieses wird bei geringem Einkommen gezahlt. Seit dem 1. Januar 2023 haben viele weitere Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld.
Sie wollen wissen, ob Sie auch berechtigt sind, Wohngeld zu bekommen? Über den Wohngeldrechner können Sie Ihren möglichen Anspruch berechnen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen und die Antragsformulare bei der zuständigen Stelle der Stadt Halle (Saale).
Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Individuelle Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
- Lohn- und Gehaltsempfängerinnen
und -empfänger - Rentnerinnen und Rentner
- Elterngeldempfängerinnen und -empfänger
- Arbeitssuchende (ALG I)
- Selbständige
- freiberuflich Tätige
- Auszubildende
- Studierende
Es gibt keinen festen Betrag, der für alle Menschen gilt. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig:
- von der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- von der Miethöhe und
- vom Einkommen aller Haushaltsmitglieder.
Keinen Anspruch auf Wohngeld und damit einen Mietzuschuss haben:
- alle Haushalte, die die Einkommensgrenze überschreiten,
- alle Haushalte, in denen ausschließlich Auszubildende und Studierende leben, die Anspruch auf BAB oder BAföG haben,
- alle Personen, die keine Miete für ihren Wohnraum zahlen.
Zudem sind auch alle Personen ausgeschlossen, die über andere Leistungen bereits die Kosten der Unterkunft und Heizung gestellt bekommen. Hierzu zählen:
- Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem SGB II
- Zuschüsse für Auszubildende und Studierende zu den Unterkunftskosten nach SGB II
- Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Bürgergeldes nach dem SGB VI
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Kap. 3
- Grundsicherung nach dem SGB XII, Kap. 4
- Leistungen nach AsylbLG