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Havarie- und Notdienst

Geschäftszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag
von 9:00 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
von 9:00 bis 12:00 Uhr

Eine Havarie ist ein plötzlich und unerwartet auftretendes Ereignis, bei dem Sachwerte wie z.B. Gebäudeteile, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände in Gefahr geraten sind bzw. können oder Menschen in Gefahr geraten können. Die Hauptaufgabe unseres HWG-Havarie- und Notdienstes besteht in der Gefahrenbeseitigung sowie der Schadensbegrenzung bei größeren Notfällen. Dabei richtet sich die Reihenfolge der Beseitigung nach dem Schadensumfang und den möglichen Sofortmaßnahmen.

Bei Notfällen, bei denen Menschen in Gefahr sind oder sein könnten, alarmieren Sie bitte direkt den Rettungsdienst unter 112.

Was sind Havarien?

  • Personenbefreiung
  • Aufzugsausfall
  • Vandalismusschäden
  • Gasgeruch, ausströmendes Gas
  • Rohrbrüche an Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen
  • Verstopfungen in der Grundleitung oder dem Fallstrang
  • Verstopfungen an Toiletten, Waschbecken, Spülen oder Badewannen (ggf. mit Feststellung des Verursachers zur Kostenübernahme)
  • Ausfall der Wärmeversorgung
  • undichte Fernwärmeleitungen oder Heizkörper im Haus oder in den Wohnungen
  • vollständiger Ausfall der Energieversorgung im Haus oder in den Wohnungen
  • Ausfall der Treppenhausbeleuchtung
  • Ausfall der Türöffner- und/oder Klingelanlage
  • Brände und ähnliche Schäden an elektrischen Leitungen oder Anlagenteilen (der Ausfall einzelner Steckdosen oder Schalter ist keine Havarie)
  • Gefahrenstellen an Schornsteinen, Dächern, Balkonen und anderen Bauteilen, wenn diese eine Bedrohung für Menschen und Sachwerte darstellen (Einsturzgefahr)
  • Sturmschäden und erhebliche Einregnungen, die größere Sachschäden zur Folge haben (bei starkem Sturm sind direkte Dachreparaturen oft aufgrund der Gefährdung der Dachdecker nicht sofort möglich, hier sind Schadensminderungsmaßnahmen nötig)
  • Notöffnungen der Schlösser von
    Hauseingangstüren
  • Notöffnungen bzw. Erneuerung von Schlössern an Wohnungstüren (diese gehen in der Regel zulasten des Wohnungsmieters)

Glasbruch an Schaufenstern, Außenscheiben und Hauseingangstüren bzw. Treppenhausfenstern

  • Geschäftszeiten:

    Montag
    von 9:00 bis 12:00 Uhr und
    von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag
    von 9:00 bis 12:00 Uhr und
    von 13:00 bis 18:00 Uhr

    Mittwoch und Freitag
    von 9:00 bis 12:00 Uhr

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