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Fragen und Antworten: Betriebs- und Heizkosten

Geschrieben von jgiewat auf 24. November 2022
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Die Preise für Rohstoffe und Energie sind am Weltmarkt seit Monaten in bisher nicht gekannter Weise gestiegen. Dazu kommen weitere Steigerungen des Mindestlohns, von Gebühren und kommunalen Abgaben.
Unsere Antworten zu Ihren Fragen rund um die Entwicklung der Betriebs- und Heiizkosten finden Sie hier:

Die Nettokaltmiete und die Betriebs- und Heizkosten sind zwei unterschiedliche Bestandteile Ihrer Miete.

Anders als bei der Nettokaltmiete handelt es sich bei den Betriebs- und Heizkosten um durchlaufende Kosten. Das sind Kosten, die wir für Sie vorfinanziert haben. Wir geben diese Kosten 1 zu 1 weiter. Wir profitieren davon nicht.

Viele Bestandteile der Betriebskosten sind bereits gestiegen. Zusätzlich werden ab Januar 2023 speziell die Kosten für Heizung und Warmwasser deutlich steigen. Ihre derzeitige monatliche Vorauszahlung entspricht damit nicht mehr den tatsächlichen Kosten. Dies würde zu einer sehr hohen Nachforderung bei der Jahresabrechnung führen. Davor wollen wir Sie schützen. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, Ihre monatliche Vorauszahlung ab 1. Januar 2023 anzupassen.

Die Betriebskosten steigen vor allem aufgrund

  • der von der Stadt Halle (Saale) erhöhten Grundsteuer,
  • den gestiegenen Kosten der Hausreinigung (aufgrund des neuen Mindestlohns)
  • sowie den höheren Gebühren für die Müllbeseitigung, das Trink- und Abwasser sowie für Niederschlagswasser.

Als Folge der derzeitigen Energiekrise steigen die Kosten für Heizung und Warmwasser deutlich an. Dies betrifft sowohl Fernwärme, Gas als auch Pellets.

Ja. Wir haben alle zum Zeitpunkt der Anpassung beschlossenen gesetzlichen Entlastungen bereits berücksichtigt. Dies betrifft sowohl die am 1. März 2023 geltende Gas- und Fernwärmepreisbremse als auch die Entlastung des Dezemberabschlages. Zudem ist die Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme von 19 % auf 7 % berücksichtigt.

Zudem geben wir die ab 1. Januar 2023 geltende Strompreisbremse an Sie weiter und berücksichtigen diese ebenfalls bei der Abrechnung.

Ja. Wenn Ihre Wohnung mit Gas versorgt wird, passen wir Ihre Heizkosten ab 1. März 2023 an den gedeckelten Preis von 12 ct/kWh an. Ihre Vorauszahlung wird dadurch wieder sinken. Wir werden Sie im Februar 2023 über die genaue Höhe entsprechend informieren.

Wird Ihre Wohnung mit Fernwärme versorgt, ändert sich Ihre Vorauszahlung nicht. Dank unserer Mitgliedschaft in der Energie-Initiative Halle (Saale) liegt unser neuer Fernwärmepreis unter dem gedeckelten Preis von 9,5 ct/kWh.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter den Dezemberabschlag im Rahmen der Jahresabrechnung verrechnet bekommen. Wir werden Ihren Dezemberabschlag in der Jahresabrechnung 2022 berücksichtigen.

Sofern die Mietzahlung mittels Dauerauftrag erfolgt, muss dieser von Ihnen entsprechend geändert werden. Bitte veranlassen Sie dies bei Ihrer Bank. Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, werden wir den neuen Mietbetrag ab 1. Januar 2023 automatisch von Ihrem Konto abbuchen.

Wenn Sie nachweislich die neue Vorauszahlung bzw. die neue Gesamtmiete nicht bezahlen können, wenden Sie sich bitte sehr zeitnah an Ihre Wohnungsverwalterin/Ihren Wohnungsverwalter. Wir lassen Sie nicht allein und versuchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Wohngeld oder anderen Sozialleistungen.

Ja. Infolge der drastisch gestiegenen Energiepreise wurden die Rahmenbedingungen für Wohngeld und andere Sozialleistungen überarbeitet. Nun können auch Rentner und Erwerbstätige mit einem durchschnittlichen Einkommen Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Damit sollen Mieterinnen und Mieter die höheren monatlichen Abschläge für Heizkosten oder die gestiegenen Mietnebenkosten bezahlen können.

Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahre wenden sich bitte an das Jobcenter. Andernfalls ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner (u.a. Rentnerinnen/Rentner ab 65 Jahre oder Nicht-Erwerbsfähige). Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Hier können Sie prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte.

Falls Sie Unterstützung beantragen wollen, müssen Sie zuvor unserer Erhöhung der Vorauszahlung  zustimmen und dies dem Jobcenter vorlegen. Ein formloses Zustimmungsschreiben mit Datum und Unterschrift reicht dabei aus.

Zunächst ist es notwendig, dass Sie der Anpassung der Vorauszahlung zustimmen. Ihre Zustimmung kann formlos erfolgen – zum Beispiel direkt auf unserem Anpassungsschreiben mit Datum und Unterschrift. Bitte legen Sie dem Jobcenter unser Anpassungsschreiben sowie Ihre schriftliche Zustimmung vor. Ihre Leistungen werden vom Jobcenter automatisch angepasst.

Für eine zügige Bearbeitung sollten Sie den Postfachservice des Jobcenters nutzen. Einfach www.jobcenter.digital aufrufen.

Bitte legen Sie die Anpassung der Vorauszahlung bei der Wohngeldstelle der Stadt Halle (Saale) vor. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Grundsätzlich sind wir für eine Beibehaltung der Anpassung, um Sie vor hohen Nachzahlungen in der nächsten Betriebskostenabrechnung zu schützen. Wenn Sie die Rücknahme wünschen bzw. nur einen Teilbetrag leisten können, ist dies selbstverständlich möglich. Bitte bedenken Sie, dass eine monatliche Vorleistung ggf. für Sie besser ist als eine hohe Nachzahlung.

Das Thema Energiesparen ist wichtig und dringend erforderlich. Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt informieren wir Sie, wie Sie im Haushalt durch einfache Maßnahmen Energie einsparen können.

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