Mietschulden

Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Dann suchen wir gemeinsam nach der Ursache der Mietschulden. Wurde versäumt, wichtige Unterlagen einzureichen? Oder kommt es vielleicht krankheitsbedingt zu einem Zahlungsverzug? Prüfen Sie, wie lange Sie schon im Rückstand sind.
Im zweiten Schritt arbeiten wir zusammen an Lösungen, damit die Miete wieder gezahlt werden kann. Wenden Sie sich z.B. an unser Sozialmanagement.

Wenn Sie mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand sind, können wir Ihnen das Mietverhältnis fristlos kündigen. Nutzen Sie so schnell wie möglich das im Kündigungsschreiben beigefügte Hilfeangebot und wenden Sie sich an uns! Wir informieren das Sozialamt über die Kündigung der Wohnung. Dort prüfen die Mitarbeitenden des Teams Wohnungssicherheit eventuelle Unterstützungsmöglichkeiten. Sie setzen sich auch mit Ihnen in Verbindung.

Wir bieten in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt eine regelmäßige Sprechstunde ohne vorherige Anmeldung an:

Dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 Uhr
Bitte am Empfang melden.

Droht der Verlust der Wohnung und reicht das monatliche Einkommen nicht für die Miete aus, können das Sozialamt oder das Jobcenter die Mietschulden in Form eines Darlehens übernehmen. Dieser Weg steht auch Menschen offen, die sonst keine Sozialleistungen erhalten und normalerweise selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
Grundsätzlich kann zur Entlastung der Wohnkosten auch ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle (Sozialamt) gestellt werden.

Kontakt

Hansering 19
06108 Halle (Saale)

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