Halle (Saale), 22. November 2018. Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) stellt klar, dass sie keine formellen Fehler gemacht hat. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung im August 2018 gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verein Capuze e. V. Untermietverträge abgeschlossen hat; eine vorsorgliche Auskunftsklage sieht jedoch das Gesetz nicht vor. Eine Auskunftsklage ohne Rechtsschutzbedürfnis wäre zum damaligen Zeitpunkt also unzulässig gewesen.
Die HWG erwartet von der Polizei eine Erklärung, wer die Entscheidung, nicht zu räumen, getroffen hat und wie sie zustande gekommen ist.
Heute hat die HWG erfahren, dass die Gerichtsvollzieherin erneut ein Amtshilfeersuchen an die Polizei stellen wird. Sie hält ihr gestriges Amtshilfeersuchen für rechtmäßig. Die Polizei ist verpflichtet, diesem Amtshilfeersuchen nachzukommen.