
Halle (Saale), 23. November 2018. Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) sieht sich bestätigt, dass sie sich im Rahmen der Räumung der Hafenstraße 7 weder Formfehler noch sonstige Versäumnisse vorwerfen lassen kann. Das kommunale Unternehmen hat korrekt gehandelt. Dies lässt sich aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Präsidenten des Amtsgerichts Halle (Saale) ableiten.
Derzeit prüft die HWG aufgrund der aktuellen Situation, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die Vorstände des Capuze e.V. und die angeblichen Untermietvertragspartner stellen kann. Der am 31. Januar 2018 ausgelaufenen Gestattungsvertrag mit dem Capuze e.V. beinhaltete nicht das Recht auf das Schließen von Untermietverträgen.