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Gesetzliche Informationspflichten

Wir arbeiten daran, die HWG jeden Tag ein Stück nachhaltiger zu machen. Aus diesem Grund möchten wir unseren Schriftverkehr, wo immer dies möglich ist, online erledigen. Dies spart Papier, Transportaufwand, Porto und Zeit. 

Um unseren gesetzlichen Informationspflichten online nachzukommen, benötigen wir Ihre aktuelle E-Mail-Adresse sowie Ihre entsprechende Einwilligung. In dem unten stehenden Formular können Sie beides hinterlegen.

Eine Verwendung der E-Mail-Adresse für werbliche Zwecke erfolgt nicht und bedarf einer separaten Einwilligung.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter www.hwgmbh.de/datenschutzerklaerung

Hinweis zu monatlichen Verbrauchsinformationen:  Die Europäische Union legte mit der Verabschiedung der neuen Energieeffizienzrichtlinien (Energy Efficiency Directive EED) im Dezember 2018 den Grundstein für eine noch transparentere Heizkostenabrechnung. Gemäß den Anforderungen der EED werden Vermieter ab Januar 2022 dazu verpflichtet, ihren Mieterinnen und Mietern deren monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen, sofern die Wohneinheit mit fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet ist. Ob Ihre Wohneinheit bereits über fernablesbare Erfassungsgeräte verfügt, können Sie gern bei Ihrem zuständigen Betriebskosten-Mitarbeiter erfragen.

Mit der Erstellung und dem Versand der monatlichen Verbrauchsinformationen haben wir die Techem GmbH, Hauptstraße 89, 65760 Eschborn beauftragt, welche bereits die jährliche Heizkostenabrechnung für Ihr Wohngebäude erstellt.

monatliche Verbrauchsinformationen

Die Einwilligung kann jederzeit über das gleiche Formular widerrufen werden. Die Einwilligung hat keine ändernde Wirkung auf die sonstige vertragliche Kommunikation zwischen Ihnen und der HWG.

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