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Mini-Solaranlagen

Geschrieben von jgiewat auf 7. Juli 2022
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FAQ - alles, was Sie wissen müssen

Ja, Sie dürfen eine Mini-Solaranlage aufstellen, wenn ein paar Voraussetzungen erfüllt sind. Wir unterstützen das Engagement unserer Mieterinnen und Mieter, wenn es um Klimaschutz oder die Erzeugung regenerativen Stroms geht.

Die Mini-Solaranlage muss eine CE-Zertifizierung haben und die DGS-Sicherheitsstandards einhalten. Sie muss also in Deutschland zugelassen sein.

Wir empfehlen, die Mini-Solaranlage erst nach Erledigung aller Vorbereitungsmaßnahmen bzw. dem Einholen aller Genehmigungen zu kaufen und aufzustellen.

Vorgaben zur Maximalleistung kommen vom Netzbetreiber. In Halle (Saale) ist dies die Halle Netz GmbH. Mini-Solaranlagen dürfen demnach die maximale Leistung von 600 Watt nicht überschreiten. Es darf auch nur eine Mini-Solaranlage betrieben werden. Die Anschlussleistung des Wechselrichters regeln die aktuellen Gesetze und Normen.

Grundsätzlich sollte sichergestellt werden, dass die Mini-Solaranlage an einem Standort mit einer möglichst langewährenden direkten Sonneneinstrahlung aufgestellt werden kann. Eine Südausrichtung wäre optimal.

Dennoch bitten wir um Verständnis, dass die Anbringung von Mini-Solaranlagen an z.B.  Fassaden grundsätzlich nicht gestattet ist. Generell dürfen durch die Anbringung von Mini-Solaranlagen keine Beschädigungen am Gebäude oder Gebäudeteilen verursacht werden.

Nein, so einfach ist das nicht. Da der selbst produzierte Strom in das bestehende Stromnetz (Hausnetz bzw. öffentliches Netz) eingespeist wird, muss die Mini-Solaranlage bei uns und beim Netzbetreiber, der Halle Netz GmbH, angemeldet werden. Hier geht es zum Formular.

In dem Formular der Halle Netz GmbH wird darauf hingewiesen, dass eine „spezielle Energiesteckdose“ für den Betrieb der Mini-Solaranlage notwendig ist. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Wieland-Steckdose. Unser Servicebetrieb wird bei einem Vor-Ort-Termin bei Ihnen prüfen, ob eine erforderliche Wieland-Steckdose montiert werden kann. Falls ja, setzen wir Ihnen eine Wieland-Steckdose.

Melden Sie sich bitte bei Ihrer Verwalterin/Ihrem Verwalter und informieren Sie diese/diesen über Ihr Vorhaben. Wir beauftragen unseren Servicebetrieb, der die technischen Voraussetzungen in Ihrer Wohnung prüft (vorhandene Stromkabel und Möglichkeit zur Montage einer Wieland-Steckdose).

Parallel dazu können Sie bereits einen Antrag auf Anmeldung einer „steckerfertigen Erzeugungsanlage“ beim Netzbetreiber, der Halle Netz GmbH, stellen. Das Formular finden Sie hier. Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an den Netzbetreiber. Möglicherweise ist es notwendig, dass der Netzbetreiber den vorhandenen Stromzähler gegen ein neues Messgerät austauscht.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie die Zusage zum Betrieb der Mini-Solaranlage von der Halle Netz GmbH vorliegen haben. Sie erhalten dann von uns einen Nachtrag zum Wohnraummietvertrag. Darin sind die Rahmenbedingungen zur Montage, zu Haftungsfragen sowie zum Rückbau festgehalten. Nach Ihrer Unterschrift montiert unser Servicebetrieb die Wieland-Steckdose bei Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die dafür anfallenden Kosten auf Sie umlegen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausratsversicherung, ob Sie gegen Schäden versichert sind, die durch die Mini-Solaranlage verursacht werden können.

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