Maskenpflicht ist einzuhalten
Halle (Saale), 15. Januar 2021. Auf Grundlage der neuen Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) weist die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) noch einmal darauf hin, dass ebenfalls auf den rund 50 Spielplätzen Maskenpflicht besteht. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
„Auch in der aktuellen Situation können unsere Spielplätze weiterhin genutzt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Abstandsregeln eingehalten werden“, so HWG-Sprecher Steffen Schier. Halles größter Vermieter bietet damit Kindern Orte, um zu toben und zu spielen – wenn auch mit Einschränkungen.
Die HWG weist darauf hin, dass Corona-Infizierte, Kontaktpersonen von Corona-Infizierten sowie Menschen, die in den vergangenen 14 Tagen im Ausland waren, die Spielplätze nicht betreten dürfen. Das Unternehmen bezieht sich damit auf die Regeln der aktuellen Eindämmungsverordnung.