
Halle (Saale), 31. März 2021. Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) weist als größter Vermieter der Stadt Halle (Saale) darauf hin, dass in den Treppenhäusern, Kellerbereichen, auf Dachböden und in Aufzügen ihrer Bestände die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind. Diese Bereiche werden sowohl von Mieterinnen und Mietern als auch von externen Personen wie Post- und Paketdiensten, Lieferanten oder Handwerkern genutzt. Aus diesem Grund gilt es, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.