Nachricht an den Betriebsrat der HWG

Hier können Sie eine anonyme Nachricht an den Betriebsrat senden. Keine Mitarbeiterin bzw. kein Mitarbeiter der HWG (auch nicht die IT) können nachverfolgen, wer die Nachricht versendet hat. Als Absendeadresse wird die Webseite angezeigt.

* Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z.B. §170 TKG) wurde einzig sichergestellt, dass bei Straftatbeständen, z.B. im Text der E-Mail, der technische Auftragsdaten-Verarbeiter der HWG auf Anfrage von gesetzlich berechtigten Stellen Auskunft zur IP Adresse erteilen kann. Der HWG selbst oder ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird diese Auskunft nicht erteilt.

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