Für die Haltung von Haustieren bedarf es unsere vorherige schriftliche Einwilligung. Die Einwilligung wird dann erteilt, wenn Belästigungen der Hausbewohnenden und der Nachbarschaft sowie der Mietsache (Wohnung) und des Grundstückes nicht zu erwarten sind. Für die Haltung von Kleintieren (z.B. Ziervögel, Zierfische, Meerschweinchen, Zwergkaninchen) ist eine Zustimmung nicht erforderlich, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.
Die Haltung von Kampfhunden ist verboten.