Der HWG Havarie- und Notdienst

RUND UM DIE UHR FÜR SIE ERREICHBAR

Nutzen Sie unsere HWG-Havarie- und Notdienst-Hotline
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außerhalb unserer täglichen Geschäftszeit, wenn Ihr Verwalter, Techniker oder Hausmeister persönlich nicht erreichbar ist.

Mietverhältnisse sind sogenannte „Dauerschuldverhältnisse“. Das heißt, der Leistungsaustausch erfolgt nicht nur einmalig, punktuell wie bei einem Kaufvertrag, sondern andauernd wiederkehrend. Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet. Hinzu kommt, dass die Mietsache – die Wohnung – dem Schutz vor Witterung, der Sicherheit, der Versorgung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation dient und das rund um die Uhr. Dieses Gefühl der Sicherheit und dem Schutz wollen wir Ihnen rund um die Uhr geben.
Dennoch, plötzlich auftretende Schäden an der Wasser-, Elektro- oder Gasinstallation lassen sich nicht vermeiden oder vorhersehen. Ebenso sind extreme Witterungseinflüsse durch Starkregen, Sturm oder Hagel nicht beeinflussbar. Und manchmal führen diese Ereignisse zu Schäden am Gebäude und den gemeinschaftlichen Einrichtungen im Haus, die auch für die angemietete Wohnung eine Gefahr darstellen und dort zu Schäden führen können. Auch Brände, Blitzschlag und Glasbruch machen sofortiges Handeln erforderlich. Zur Abwendung von Gefahren und Schäden oder zur Schadensbeseitigung und –minderung sind wir außerhalb unserer täglichen Geschäftszeit rund um die Uhr über unsere HWG-Havarie- und Notdienst-Hotline für Sie erreichbar.

Bitte nur in Notfällen benutzen!
Unser HWG-Havarie- und Notdienst nimmt Ihre Schadensmeldung entgegen und veranlasst geeignete Maßnahmen mithilfe von vertraglich gebundenen Reparaturfirmen oder unseren HWGHausmeistern vor Ort und ggf. der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und der Polizei. Gleichzeitig erfolgt eine Information an den zuständigen Verwalter, der am nächsten Arbeitstag die weitere Bearbeitung übernimmt. In der Hoffnung, dass dieser Fall nicht eintritt, gibt es auch einen Notfallplan für den Katastrophenfall. Das sind Fälle, bei denen das Leben und die Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und die deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgehen. Zögern Sie nicht, in diesen Fällen die europaweite Notfallnummer 112 anzurufen. In diesen Fällen ist umgehendes, aber auch koordiniertes und richtiges Handeln nötig und wichtig. Eine Bitte auch von uns: Nutzen Sie unseren angebotenen Service außerhalb unserer Geschäftszeiten nur in wirklichen Notfällen. Eine Hilfestellung gibt Ihnen die folgende Erläuterung.

Was ist eine Havarie, ein Notfall?
Eine Havarie ist ein plötzlich und unerwartet auftretendes Ereignis, bei dem Menschen und Sachwerte in Gefahr geraten sind oder können. Die Hauptaufgabe unseres HWG-Havarie- und Notdienstes besteht in der Gefahrenbeseitigung sowie der Schadensbegrenzung bei größeren Notfällen. Dabei richtet sich die Reihenfolge der Beseitigung nach dem Schadensumfang und den möglichen Sofortmaßnahmen, fast so wie beim Notarzt. Gashavarien besitzen höchste Priorität bzw. alle Notfälle, bei denen insbesondere Menschen in Gefahr sind. Handelt es sich um Notreparaturen innerhalb der Wohnungen, bitten wir den Mieter, der den Notfall gemeldet hat, die Durchführung der Maßnahme zu bescheinigen. Damit wollen wir auch den Missbrauch unseres HWG-Havarie- und Notdienstes vorbeugen, um tatsächlich den Mietern helfen zu können und dort Maßnahmen zu veranlassen, wo sofortige Hilfe und umgehendes Handeln nötig sind.


HAVARIEN KÖNNEN SEIN:

• Personen in Gefahr
• Brand- und Feuerschäden, Gasexplosionen
• Sanitär- und Gasinstallation
  - Gasgeruch, ausströmendes Gas
  - Beseitigung von Rohrbrüchen an Gas-, Wasser-
    
und Abwasserleitungen, insbesondere durch das
    
Abstellen der Wasserleitungen, wobei eine
    
Wasserversorgung sichergestellt werden soll
  - Beseitigung von Verstopfungen in der
    Grundleitung oder dem Fallstrang
  - Beseitigung von Verstopfungen an
    
Toiletten, Waschbecken, Spülen oder
    
Badewannen (ggf. mit Feststellung des
    
Verursachers zur Kostenübernahme)
• Heizung
  - Ausfall der Wärmeversorgung
  - undichte Fernwärmeleitungen oder
    
Heizkörper im Haus oder in der Wohnungen
• Elektroinstallation
  - vollständiger Ausfall der Energieversorgung
    im Haus oder in der Wohnungen
  - Ausfall der Treppenhausbeleuchtung
  - Ausfall der Türöffner- und/oder
    
Klingelanlage
  - Brände und ähnliche Schäden an
    
elektrischen Leitungen oder Anlagenteilen
    (der Ausfall einzelner Steckdosen oder
    
Schalter ist keine Havarie)
• Dach und Bauwerk
  - Beseitigung von Gefahrenstellen an
    
Schornsteinen, Dächern, Balkonen und
    
anderen Bauteilen, wenn diese eine
    
Bedrohung für Menschen und Sachwerte
    
darstellen (Einsturzgefahr)
  - Sturmschäden und erhebliche Einregungen,
    die größere Sachschäden zur Folge haben
    (bei starkem Sturm sind direkte Dachreparaturen
    
oft aufgrund der Gefährdung
    der Dachdecker nicht sofort möglich, hier
    
sind Schadensminderungsmaßnahmen
    nötig)
• Schlüsseldienst
  - Notöffnungen der Schlösser von
    
Hauseingangstüren
  - Notöffnungen bzw. Erneuerung von
    
Schlössern an Wohnungstüren
    (diese gehen in der Regel zu Lasten des
    
Wohnungsmieters)
• Glasbrucharbeiten
  - Glasbruch an Schaufenstern, Außenscheiben
    
und Hauseingangstüren bzw. Treppenhausfenstern
• Aufzüge
  - Personenbefreiung aus Aufzügen
  - Aufzugsausfall
  - Vandalismusschäden in Aufzügen

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