Havarie- und Notdienst

Der Havarie- und Notdienst ist für die Mieter der HWG in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils 18.00 - 07.00 Uhr, Freitag bis Montag 14.30 - 07.00 Uhr unter der bekannten Rufnummer 527 18 88 erreichbar. Innerhalb der normalen Geschäftszeit werden alle anfallenden Havariemeldungen vom zuständigen Wohnungswirtschaftler bearbeitet. Zu dieser Zeit wählen Sie bitte die Rufnummer 527 ... und nachfolgend die Durchwahl Ihres Sachbearbeiters.

Der Havarie- und Notdienst wird Ihre Schadensmeldung entgegen nehmen und Maßnahmen mit Hilfe von vertraglich gebundenen Firmen bzw. HWG- Hausmeistern veranlassen. Gleichzeitig erfolgt eine Meldung an den zuständigen Wohnungswirtschaftler, der dann die weitere Bearbeitung übernimmt.

Die Vermittlung der Havarieleistungen erfolgt außerhalb der HWG-Geschäftszeiten durch ein externes Unternehmen.

Eine Bitte an die Mieter: Nutzen Sie den angebotenen Service nur in wirklichen Notfällen. Eine Hilfestellung gibt Ihnen die nachstehende Erläuterung:

Eine Havarie ist ein plötzlich und unerwartet auftretendes Ereignis, bei dem Menschen und Sachwerte in Gefahr geraten oder geraten können. Die Hauptaufgabe des Havarie- und Notdienstes besteht in der Gefahrenbeseitigung, sowie der Schadensbegrenzung bei Notfällen.

Die Reihenfolge bei der Abarbeitung und Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Havarien wird vom Dispatcher festgelegt. Gashavarien besitzen höchste Priorität. Hinsichtlich der Abarbeitung von Havarien sind vorrangig Notfälle mit mehreren betroffenen Wohnungen/ Mietern zu berücksichtigen.

Der auftraggebende Mieter muss mit seiner Unterschrift auf dem Arbeitsbericht des Handwerkers den Einsatz bzw. die durchgeführten Arbeiten bestätigen. Bei missbräuchlichem Einsatz des Havarie- und Notdienstes gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers (Mieter)!



Havarien können sein:

Sanitär- und Gasinstallation
  • Gashavarie ( ausströmendes Gas )
  • Beseitigung von Rohrbrüchen aller Art (Gas + Wasser + Abwasser),
  • darunter ist primär das Abschiebern der betroffenen Leitungsstränge zu verstehen;
  • die Kaltwasserversorgung muss gewährleistet werden
  • Beseitigung von Verstopfungen, die das gesamte Haus bzw. Wohnblock betreffen (Grundleitung oder Fallstrang),
  • Verstopfungen an Toiletten, Waschbecken, Spülen oder Badewannen trägt der Mieter nach dem Verursacherprinzip selbst

Heizung
  • Ausfall der Fernwärmeversorgung
  • Undichtheiten an Fernwärmeleitungen und -einrichtungen im Grundstück oder in der Wohnung

Elektrotechnik
  • Totalausfall von Elektroenergie im Haus oder in gesamter Wohnung
  • der Ausfall einzelner Stromkreise, Steckdosen oder Schaltern zählt nicht als Havarie
  • Ausfall der gesamten Treppenhausbeleuchtung
  • Ausfall der Klingel- und Türöffneranlage
  • Brände an elektrischen Leitungen und Anlageteilen

Maurer/Dachdecker
  • Beseitigung von Gefahrenstellen an Schornsteinen, Dächern, Balkonen und anderen Bauteilen, wenn diese eine Bedrohung für Menschen und Sachwerte darstellen ( Einsturzgefahr )
  • Sturmschäden und Einregnungen, die größeren Sachschaden zur Folge haben

Schlüsseldienst
  • Notöffnungen der Schlösser von Hauseingangstüren
  • Notöffnungen bzw. Erneuerung von Schlössern an Wohnungseingangstüren gehen zu Lasten der Mieter

Glaser
  • Glasbruch an Schaufenstern, Außenscheiben und Hauseingangstüren bzw. Treppenhausfenstern

Aufzugstechnik
  • Personenbefreiung aus Aufzügen (hier erfolgt Weiterleitung an OTIS bzw. Thyssen)
  • Aufzugsstillstand
  • bei Vandalismus

Behörden
  • Anrufe von Behörden (Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt u.a.m.), die keinen Notfall darstellen werden mit der täglichen Meldung an die HWGmbH zeitversetzt weitergeleitet




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