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Der HWG Havarie- und Notdienst
RUND UM DIE UHR FÜR SIE ERREICHBAR
Nutzen Sie unsere HWG-Havarie- und Notdienst-Hotline
527 1888
außerhalb unserer täglichen Geschäftszeit, wenn Ihr Verwalter, Techniker oder Hausmeister persönlich nicht erreichbar ist.
Mietverhältnisse sind sogenannte „Dauerschuldverhältnisse“. Das heißt, der Leistungsaustausch erfolgt nicht nur einmalig, punktuell wie bei einem Kaufvertrag, sondern andauernd wiederkehrend. Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet. Hinzu kommt, dass die Mietsache die Wohnung dem Schutz vor Witterung, der Sicherheit, der Versorgung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation dient und das rund um die Uhr. Dieses Gefühl der Sicherheit und dem Schutz wollen wir Ihnen rund um die Uhr geben.
Dennoch, plötzlich auftretende Schäden an der Wasser-, Elektro- oder Gasinstallation lassen sich nicht vermeiden oder vorhersehen. Ebenso sind extreme Witterungseinflüsse durch Starkregen, Sturm oder Hagel nicht beeinflussbar. Und manchmal führen diese Ereignisse zu Schäden am Gebäude und den gemeinschaftlichen Einrichtungen im Haus, die auch für die angemietete Wohnung eine Gefahr darstellen und dort zu Schäden führen können. Auch Brände, Blitzschlag und Glasbruch machen sofortiges Handeln erforderlich. Zur Abwendung von Gefahren und Schäden oder zur Schadensbeseitigung und minderung sind wir außerhalb unserer täglichen Geschäftszeit rund um die Uhr über unsere HWG-Havarie- und Notdienst-Hotline für Sie erreichbar.
Bitte nur in Notfällen benutzen!
Unser HWG-Havarie- und Notdienst nimmt Ihre Schadensmeldung entgegen und veranlasst geeignete Maßnahmen mithilfe von vertraglich gebundenen Reparaturfirmen oder unseren HWGHausmeistern vor Ort und ggf. der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und der Polizei. Gleichzeitig erfolgt eine Information an den zuständigen Verwalter, der am nächsten Arbeitstag die weitere Bearbeitung übernimmt. In der Hoffnung, dass dieser Fall nicht eintritt, gibt es auch einen Notfallplan für den Katastrophenfall. Das sind Fälle, bei denen das Leben und die Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und die deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgehen. Zögern Sie nicht, in diesen Fällen die europaweite Notfallnummer 112 anzurufen. In diesen Fällen ist umgehendes, aber auch koordiniertes und richtiges Handeln nötig und wichtig. Eine Bitte auch von uns: Nutzen Sie unseren angebotenen Service außerhalb unserer Geschäftszeiten nur in wirklichen Notfällen. Eine Hilfestellung gibt Ihnen die folgende Erläuterung.
Was ist eine Havarie, ein Notfall?
Eine Havarie ist ein plötzlich und unerwartet auftretendes Ereignis, bei dem Menschen und Sachwerte in Gefahr geraten sind oder können. Die Hauptaufgabe unseres HWG-Havarie- und Notdienstes besteht in der Gefahrenbeseitigung sowie der Schadensbegrenzung bei größeren Notfällen. Dabei richtet sich die Reihenfolge der Beseitigung nach dem Schadensumfang und den möglichen Sofortmaßnahmen, fast so wie beim Notarzt. Gashavarien besitzen höchste Priorität bzw. alle Notfälle, bei denen insbesondere Menschen in Gefahr sind. Handelt es sich um Notreparaturen innerhalb der Wohnungen, bitten wir den Mieter, der den Notfall gemeldet hat, die Durchführung der Maßnahme zu bescheinigen. Damit wollen wir auch den Missbrauch unseres HWG-Havarie- und Notdienstes vorbeugen, um tatsächlich den Mietern helfen zu können und dort Maßnahmen zu veranlassen, wo sofortige Hilfe und umgehendes Handeln nötig sind.
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HAVARIEN KÖNNEN SEIN:
• Personen in Gefahr
• Brand- und Feuerschäden, Gasexplosionen
• Sanitär- und Gasinstallation
- Gasgeruch, ausströmendes Gas
- Beseitigung von Rohrbrüchen an Gas-, Wasser-
und Abwasserleitungen, insbesondere durch das
Abstellen der Wasserleitungen, wobei eine
Wasserversorgung sichergestellt werden soll
- Beseitigung von Verstopfungen in der
Grundleitung oder dem Fallstrang
- Beseitigung von Verstopfungen an
Toiletten, Waschbecken, Spülen oder
Badewannen (ggf. mit Feststellung des
Verursachers zur Kostenübernahme)
• Heizung
- Ausfall der Wärmeversorgung
- undichte Fernwärmeleitungen oder
Heizkörper im Haus oder in der Wohnungen
• Elektroinstallation
- vollständiger Ausfall der Energieversorgung
im Haus oder in der Wohnungen
- Ausfall der Treppenhausbeleuchtung
- Ausfall der Türöffner- und/oder
Klingelanlage
- Brände und ähnliche Schäden an
elektrischen Leitungen oder Anlagenteilen
(der Ausfall einzelner Steckdosen oder
Schalter ist keine Havarie)
• Dach und Bauwerk
- Beseitigung von Gefahrenstellen an
Schornsteinen, Dächern, Balkonen und
anderen Bauteilen, wenn diese eine
Bedrohung für Menschen und Sachwerte
darstellen (Einsturzgefahr)
- Sturmschäden und erhebliche Einregungen,
die größere Sachschäden zur Folge haben
(bei starkem Sturm sind direkte Dachreparaturen
oft aufgrund der Gefährdung
der Dachdecker nicht sofort möglich, hier
sind Schadensminderungsmaßnahmen
nötig)
• Schlüsseldienst
- Notöffnungen der Schlösser von
Hauseingangstüren
- Notöffnungen bzw. Erneuerung von
Schlössern an Wohnungstüren
(diese gehen in der Regel zu Lasten des
Wohnungsmieters)
• Glasbrucharbeiten
- Glasbruch an Schaufenstern, Außenscheiben
und Hauseingangstüren bzw. Treppenhausfenstern
• Aufzüge
- Personenbefreiung aus Aufzügen
- Aufzugsausfall
- Vandalismusschäden in Aufzügen
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